FAQs – Häufige Fragen
Kann ich mir die Werkstatt zur Instandsetzung
meines Fahrzeugs selber aussuchen?
(Haftpflichtschaden)
Im nicht selbst verschuldeten Schadensfall darfst du dein Fahrzeug in einer von dir
ausgewählten Werkstatt reparieren lassen – Versicherungen haben kein Recht, dir
eine andere Werkstatt vorzuschreiben.
Muss ich den empfohlenen Gutachter meiner Versicherung in Anspruch nehmen oder darf ich auch auf einen unabhängigen Sachverständigen zurückgreifen?
(Haftpflichtschaden)
Im Schadensfall kannst du einen unabhängigen Sachverständigen deiner Wahl zur
Beweissicherung und zur Feststellung von Schadensumfang, Schadenshöhe,
Restwert, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und voraussichtlicher
Reparaturdauer beauftragen. Die Kosten für das Gutachten übernimmt die
Versicherung des Schädigers.
Was ist eine fiktive Abrechnung?
Bei der fiktiven Abrechnung kann das erstellte Gutachten auch als Grundlage deiner
Abrechnung mit der Versicherung dienen, wenn du dein Fahrzeug z.B. nicht
reparieren lassen willst.
Meine Unfallsituation wirft noch Fragen auf.
Darf ich auch ohne Rechtsschutzversicherung
einen Anwalt zu Rate ziehen?
Im Haftpflichtfall kannst du einen Rechtsanwalt deines Vertrauens beauftragen.
Die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu übernehmen.
Wenn du noch mehr Details über unsere Prozesse erfahren und
die Fachbegriffe besser verstehen möchtest,
schau gerne in unser Gutachter ABC.
Totalschaden – reparieren lassen oder verkaufen? (Haftpflichtschaden)
Sind die Reparaturkosten höher als der Wiederbeschaffungswert, kannst du dein
Auto trotzdem in deiner Fachwerkstatt reparieren lassen, hier macht man von der
130%-Regelung Gebrauch. Wichtige Bedingungen sind, dass die im
Sachverständigengutachten veranschlagten Reparaturkosten den
Wiederbeschaffungswert nicht mit mehr als 30 % übersteigen und dass du das
Fahrzeug weiter nutzen willst.
Kann ich mir das Geld auszahlen lassen?
Lässt du das Fahrzeug z.B. im Fall eines Totalschadens nicht reparieren, hast du
Anspruch auf Ersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes abzüglich des
Restwertes deines Fahrzeuges und der im Wiederbeschaffungswert enthaltenen
Mehrwertsteuer. Im Schadensfall wird die Mehrwertsteuer nur so weit ersetzt, wie sie
tatsächlich angefallen ist. Wie hoch der konkrete Mehrwertsteuerabzug ausfällt,
hängt u.a. vom Alter und Typ des Unfallfahrzeugs ab.
Aussagen dazu findest du im Sachverständigengutachten.
Du hast auch das Recht, dein Fahrzeug zu dem Restwert zu verkaufen, den der
Sachverständige in seinem Gutachten ermittelt hat. Restwertangebote der
Versicherung musst du nur dann beachten, wenn das konkrete Angebot der
Versicherung vorliegt, bevor du das Fahrzeug veräußert und dieses Angebot für dich
zumutbar ist. Zur Sicherheit empfiehlt sich daher ein korrekt datierter schriftlicher
Kaufvertrag mit deiner Fachwerkstatt.
Gibt es eine Möglichkeit, mein Auto reparieren zu lassen,
ohne bei der Werkstatt in Vorleistung treten zu müssen? (Haftpflichtschaden)
Zur Erleichterung der Zahlungsabwicklung bei deiner Werkstatt kannst du die
Formulare Reparaturkosten-Übernahme-Erklärung und/oder Sicherungsabtretung
verwenden. Die Versicherung kann bei Vorlage dieser Erklärung die Reparaturkosten
direkt an die Fachwerkstatt auszahlen. Dadurch kannst du es vermeiden, für die
Reparaturkosten in Vorleistung treten zu müssen.
Was passiert, wenn ich den Unfall selbst verschuldet habe?
(Kaskoschaden)
Wenn du bei einem vollständigen oder zum Teil selbstverschuldeten Unfall deine
Kaskoversicherung in Anspruch nehmen möchtest, ergeben sich deine Rechte aus
deinem Versicherungsvertrag. Diese können erheblich von den oben dargestellten
Rechten im Haftpflichtschadensfall abweichen.
Insbesondere ist hier ein Weisungsrecht des Versicherers zu beachten!
Setze dich daher unverzüglich nach dem Vorfall mit deiner Versicherung in
Verbindung, denn auch hier gilt: Du hast das Recht, die Werkstatt deines Vertrauens
selbst zu wählen und mit der Reparatur zu beauftragen, sofern der Kaskovertrag
nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt.
Ruf uns gleich an!
Oder schreib uns eine Nachricht per WhatsApp oder E-Mail!
Sprich direkt mit Kevin, Chris oder Willi.
Wir helfen dir – immer schnell und unkompliziert!