Unfallgutachten

Unfallgutachten

Das Unfallgutachten wird häufig auch Schadengutachten genannt. Wir bleiben bei dem Begriff “Unfallgutachten”, damit du immer weißt, wovon wir reden.
Ein Unfallgutachten benötigst du, wenn du unverschuldet in eine Unfallsituation verwickelt wurdest und demnach einen Haftpflicht-Schadensfall hast.
In Deutschland sind Fahrzeughalter dazu verpflichtet, mit Anmeldung eines Autos auch eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Sollte man also jemals einen Unfall verschulden, ist damit der Schaden des Unfallbeteiligten abgesichert.
Im Umkehrschluss profitierst auch du, wenn du unverschuldet in einen Unfall gerätst. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers kommt für deine Kosten auf!
Und genau deshalb ist unser Unfallgutachten kostenlos für dich!

Die gegnerische Versicherung braucht ein Gutachten, das den Unfallschaden dokumentiert und ist verpflichtet, das Unfallgutachten sowie entstehende Kosten durch den verschuldeten Unfall ihres Kunden zu bezahlen. Dabei werden häufig versicherungsinterne Gutachter gestellt, um den Schaden zu beurteilen.
Viele wissen nicht: Es ist dein Recht, einen unabhängigen Kfz-Gutachter zu beziehen, der diese Aufgabe übernimmt!

Gutachten oder Kostenvoranschlag – was ist der Unterschied?

Ein Gutachten ist im Prinzip ein erweiterter Kostenvoranschlag.
Ab einem Schaden in Höhe von 1.000€ wird automatisch ein Gutachten erstellt.
Im Gegensatz zum Kostenvoranschlag geht es bei dem Gutachten um eine Wirtschaftlichkeitserklärung und ganzheitliche Beurteilung des Fahrzeugs.
Die Frage dahinter: Lohnt es sich, dieses Fahrzeug wieder zu reparieren?
Du bist nicht sicher, ob du ein Gutachten oder einen Kostenvoranschlag benötigst?
Das ist gar kein Problem!
Ruf uns einfach an und wir beraten dich individuell und immer persönlich.